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Betriebspraktikum der Klasse 9 - Bildungsgang Qualifizierter Sekundarabschluss I

04.-15. April 2011

Zu den Zielen des Betriebspraktikums gehört es, den Schüler/innen Einblick in das angestrebte Berufsfeld zu ermöglichen. Gleichzeitig stellen die Schüler/innen dabei fest, ob ihre persönlichen Interessen und Fähigkeiten dem angestrebten Beruf entsprechen: Sind sie für diesen Beruf überhaupt geeignet? Entspricht die vorgefundene Realität ihren Vorstellungen? Damit eröffnet das Praktkum auch die Chance, die bisher angestrbete Berufswahl unter Umständen zu korrigieren. Unter idealen Bedingungen kann das Praktkum aber auch helfen, einen  Ausbildungsplatz zu finden.

Das Betriebspraktikum wird im Vorfeld gründlich vorbereitet: durch den Sozialkundelehrer im Berufswahlunterricht, durch den Klassenlehrer, der die Belehrung über Verhalten im Betrieb, Gefahren und Unfallschutz vor Praktikumsbeginn übernimmt, durch die Berufsberatung des Arbeitsamtes und den Besuch des BIZ (Berufs-Informations-Zentrum) am 31.11.2010 und am 2.12.2010 für jeweils zwei Klassen. 

Die Suche der Praktikumsplätze sollte - in Vorbereitung auf die spätere Suche nach einem Ausbildungsplatz - möglichst von den Schüler/inne/n selbst übernommen werden, eventuell unterstützt von den Eltern. Bei Problemen hilft die Schule. Einige Betriebe verlangen einen Antrag von der Schule, der selbstverständlich bei Bedarf gestellt wird. Jeder Schüler sollte bis zum 30. Januar 2011 einen Praktkumsplatz haben! Bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb sollte man darauf achten, dass der Betrieb gleichzeitig Ausbildungsbetrieb mit einem Ausbildungsleiter ist.

Während des Praktikums werden die Schüler/innen im Betrieb von einem betrieblichen Betreuer unterstützt, gleichzeitig ernennt auch die Schule einen Betreuer, üblicherweise den Klassenlehrer. Dieser besucht alle Praktikanten. Bei Erkrankung oder Fehlens aus anderen Gründen sind sowohl der Betrieb als auch die Schule umgehend zu informieren. Die Schüler/innen erhalten vor Beginn des Praktikums ein Berichtsheft. welche Teile dieses Heftes zu bearbeiten sind, bestimmen die zuständigen Lehrer.

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Jugendschutzgesetz: Vollzeitschüler sind nach dem Gesetz Kinder und dürfen nur 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Gefährliche und tempoabhängige Arbeiten (z.B. Akkordarbeit) sind verboten.

Nach dem Praktikum findet eine Nachbereitung durch den Klassen- und Sozialkundelehrerr statt. Dazu gehört ein umfangreicher Fragebogen, den die Schüler/innen ausfüllen müssen. Gleichzeitig füllen auch die Betriebe Fragebögen aus.

Die Fahrkarten (evtl. Wochenkarten)  müssen selbst besorgt werden. Berechtigungskarten für verbilligte Fahrkarten zum Betrieb können von den Praktikanten 2-3 Wochen vor Praktikumsbeginn in der Schule abgeholt werden. Diese müssen vom Busunternehmen abgestempelt werden. DIe Strecke nach Schweich ist durch die reguläre Schülerfahrkarte jeweils schon abgedeckt. Die anderen Fahrkarten müssen von den Schüler/inne/n gesammelt werden und können eingereicht werden, damit der Kreis die Kosten nach den Osterferien erstattet. Die Fahrt zum Praktikumsort muss selbst organisiert werden. Schüler, die kostenlos mit dem Privat-PKKW mitfahren, sind durch die Haftpflicht des Autohalters abgesichert, wenn man für die Fahrt bezahlen muss, muss der Fahrer eine Insassenversicherung abgeschlossen haben.

Unfallversicherungsschutzbesteht für die Praktikanten für den direkten Weg von und zum Praktikumsplatz und während der Arbeitszeit durch die Schülerunfallversicherung (GUVV). Für die Praktikanten wird durch den Schulträger (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die sowohl Personen- (600.000€), als auch Sach- (60.000€) und Vermögensschäden (7.000€) abdeckt.

Die Stefan-Andres-Realschule plus wünscht allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Verlauf des Praktikums!   

 

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