Information zur Datenerhebung
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen (und Ihrem Kind) einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten bei der Stefan-Andres-Realschule plus mit Fach-oberschule Schweich geben:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
 
Verantwortlich ist die
Stefan-Andres-Realschule plus mit Fachoberschule,
54338 Schweich, Stefan-Andres-Str.1

Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen Schulleitung in Kooperation mit der schulischen Datenschutzbeauftragten Frau Mergens-Haupenthal zur Verfügung.  Diese erreichen Sie unter  mergens@saz-schweich.de

 

2. Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?

Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 67 Schulgesetz und den dazugehörigen Schulordnungen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler um Schulverwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch Schulnoten.

 

3. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

 a)   Private und öffentliche Stellen
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir Daten beispielsweise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger oder an eine andere Schule bei einem Schulwechsel. Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwecke weiter.

b) Auftragsverarbeitung – Drittland
Unsere Schule verwendet Cloud-Produkte europäischer Anbieter und beachtet dabei die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung.

Unsere Schule nutzt Cloud-Produkte außereuropäischer Anbieter:
(Möglich wären zum Beispiel: iCloud, Dropbox; MS Office 365, Google-Classroom, Google Drive etc).

Dabei achten wir darauf, dass die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten und nach Möglichkeit keine personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler in der Cloud gespeichert werden.

Im Übrigen bestehen im Zusammenhang mit der Wartung unserer EDV Auftragsverhältnisse mit privaten Unternehmen. Dabei ist ein Zugriff auf Daten durch das Unternehmen möglich.

 

4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir löschen die Daten von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen, z.B. werden Klassen- und Kursbücher sowie Unterlagen über die Lernmittelfreiheit 3 Jahre, Einzelfallakten des Schulpsychologischen Dienstes 5 Jahre; Bafög-Unterlagen 6 Jahre und Abschluss- und Abgangszeugnisse 60 Jahre aufbewahrt.

 

5. Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu, z.B. das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten; das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an die Schule bzw. den dortigen schulischen Datenschutzbeauftragten sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden.

 

6. Veröffentlichung von Schülerfotos

Bilder auf einer Homepage oder in einer Pressemitteilung sind das Salz in der Suppe oder anders gesagt: Ohne Bilder, auf denen Menschen zu sehen sind, wirkt eine Seite schnell öde.
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir zur Veranschaulichung unserer schulischen Arbeit z. B. auf unsere Homepage oder in den Printmedien Fotos, Videos und Texte.
Sofern es sich um eine Schulveranstaltung handelt, bei der keine Einzelperson, sondern das Ereignis im Vordergrund steht (z.B. Sommerfest, Tag der offenen Tür etc.) bedürfen Veröffentlichungen von Gruppenbildern nicht der ausdrücklichen Einwilligung. In diesem Fall achten Sie bzw. Ihr Kind eigenständig darauf, dass es nicht versehentlich ungewollt auf einem Gruppenfoto zu sehen ist. Sollte dies der Fall sein, benachrichtigen Sie die Schule unverzüglich, sodass das entsprechende Foto von der Nutzung ausgeschlossen werden kann.
Um ganz sicher zu sein, erhalten Sie zeitnah über die Klassenleitung ihres Kindes eine Einverständniserklärung. Wir bitten Sie, diese im Sinne einer positiven Darstellung der Schule zustimmend ausgefüllt wieder abzugeben. Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen wir gern zur Verfügung. 

 

7. Protokolle

Bei der Nutzung schulischer Informationstechnik (z.B. Rechner im Computerraum) werden die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler protokolliert.