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Bereich - Schule

Warum Fachoberschule (FOS)?

          In nur zwei Jahren ...

... erlangen Sie die allgemeine Fachhochschulreife ("Fachabitur).

... erwerben Sie die Berechtigung zum Besuch aller Hochschulen deutschlandweit, unabhängig von der bislang gewählten Fachrichtung.

... legen Sie den Grundstein zur allgemeinen Hochschulreife ("Abitur"), z. B. an der BOS II.

... erhalten Sie einen einjährigen fachspezifischen Einblick in die Berufspraxis, während die Schule Sie fachtheoretisch unterstützt.

... knüpfen Sie Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern.

 

Wer kann die FOS besuchen?
Alle Schüler*innen, die …

  •  … einen qualifizierten Sekundarabschluss I mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erlangt haben. Dabei müssen die Fächer Deutsch, Erste Fremdsprache und Mathematik mindestens mit „ausreichend“ benotet worden sein. (Dies gilt vor allem für Schüler*innen aus anderen Bundesländern. Schüler*innen in RLP erhalten bei diesem Durchschnitt automatisch die "Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe")

oder

  •  … an einer RS Plus oder einer IGS die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erhalten haben.

oder

  •  … an einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt sind (G8: Versetzung in Klasse 10; G9: Versetzung in Klasse 11).

und

  •  … bis zum 31.05. des Anmeldejahres einen gültigen Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung oder einem Unternehmen abgeschlossen haben.

Eine Aufnahme ist nur in die Klassenstufe 11 möglich. Zudem darf noch keine Berufsausbildung abgeschlossen worden sein.

Erhalten Bewerber, die zum Halbjahr den Notenschnitt nicht erfüllen, einen Schulplatz?
Ja. Die SchülerInnen werden auf eine Warteliste gesetzt. Wird der Notenschnitt zum Jahresende erfüllt, erhalten die Schüler einen Schulplatz, sofern freie Plätze vorhanden sind, dies ist aber meistens der Fall!

Wann erfolgt die endgültige Zusage?
Nach Vorlage des Abschlusszeugnisses der Klasse 10 bzw. einer beglaubigten Kopie davon.

Wie meldet man sich an?
Die SchülerInnen bewerben sich vom 1. Februar bis zum 1. März mit einer Kopie des Halbjahreszeugnisse der Klasse 10. Wer den Notenschnitt erfüllt oder vom Gymnasium kommt, erhält eine vorläufige Zusage.
Damit ist die Aufnahme in die FOS gesichert, sofern:

  • der Notenschnitt auch im Jahreszeugnis erfüllt ist,
  • in der Schule fristgerecht ein Praktikumsvertrag vorgelegt wird,
  • genügend freie Plätze vorhanden sind. (Meistens der Fall!)

Nutzen Sie einfach unser Online-Formular im Bereich „Anmeldung“. (www.saz-schweich.de/fachoberschule/anmeldung)

Können SchülerInnen die FOS besuchen, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben?
Nein.

Können SchülerInnen die FOS Schüler-BAFÖG beantragen?
Ja. Ein Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vgl.:http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html.

Müssen SchülerInnen an der FOS eine zweite Fremdsprache erlernen?
Nein. Es sei denn, man möchte nach der FOS über die BOS II die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben.
 

Müssen SchülerInnen an der FOS eine zweite Fremdsprache erlernen, wenn sie an der BOS II die allgemeine Hochschulreife erwerben möchten, aber bereits von Klasse 6 bis Klasse 10 Französisch als 2. Fremdsprache hatten?
Nein.
 

Bereich – Praktikum


Gibt es feste Praktikumsbetriebe?
Nein. Die SchülerInnen können sich eigenständig einen Praktikumsbetrieb suchen. Die Schule stellt auf Ihrer Internetseite im Bereich „Praktikum“ einige Einrichtungen bzw. Unternehmen vor, mit denen sie zusammenarbeitet und die gleichzeitig die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten gegeben haben. Es bestehen Kontakte darüber hinaus.
Sollten Sie bei einem Praktikumsbetrieb unsicher sein oder Hilfe bei der Suche eines Praktikumsplatzes benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. (06502 92 54 0 oder FOS@saz-schweich.de)

Was passiert, wenn ein Praktikum abgebrochen wird?
Dies sollte nie ohne Absprache mit der Schule geschehen. Grundsätzlich gelten acht Wochen Probezeit. Bei einem Wechsel ist ein Übergang ohne Wartezeit und eine Rücksprache mit der Schule unbedingt notwendig.

Dürfen SchülerInnen, die die Klassenstufe 11 wiederholen, ihr Praktikum im gleichen Betrieb absolvieren?
Ja, aber auch ein Wechsel ist möglich. Der Abschluss eines neuen Praktikumsvertrages ist erforderlich.

An welchen Tagen findet das Praktikum statt?
Montag, Dienstag und Mittwoch. Donnerstag sowie Freitag ist Unterricht in der Schule. Während der Ferien sind Donnerstag und Freitag jeweils „freie“ Tage.

Wie lange wird täglich gearbeitet?
Zwischen 7 und 8 Stunden. Es besteht Anspruch auf insgesamt 1 Stunde Pause, die bei der genannten Arbeitszeit nicht mitgerechnet wird. Am Wochenende besteht Beschäftigungsverbot. Es gilt altersunabhängig für die gesamte Dauer des Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Welchen Zeitraum umfasst das Praktikum?
Das Praktikum dauert vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Fällt der 1. August auf einen Donnerstag oder Freitag und es sind Schulferien, beginnt das Praktikum am darauffolgenden Montag. Sinnvoll ist es jedoch Rücksprache mit der Einrichtung bzw. dem Betrieb zu halten.
Die SchülerInnen haben einen Urlaubsanspruch von 18 Urlaubstagen, die unabhängig von den Schulferien genommen werden können. Zu beachten ist dann, dass Montag bis Mittwoch „frei“ ist und die Schule Donnerstag sowie Freitag zu besuchen ist.

Sind die SchülerInnen in der Einrichtung bzw. im Betrieb unfallversichert?
Ja, über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Wird während des Praktikums eine Vergütung gezahlt?
Eine Praktikumsvergütung ist nicht vorgesehen. Wird jedoch eine Vergütung gezahlt, entfällt die Unfallversicherung über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, der Betrieb muss den Schüler über die jeweilige Berufsgenossenschaft versichern.

Wird das Praktikum benotet?
Nein, es wird nicht benotet. Es wird bescheinigt, ob das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Auf Wunsch wird häufig zusätzlich ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausgestellt.
Bereich – Perspektiven nach der allgemeinen Fachhochschulreife (Fachabitur)

Welche Möglichkeiten bieten sich nach dem FOS-Abschluss?
An der FOS erhalten die SchülerInnen die allgemeine Fachhochschulreife, d. h. das Studium kann in jeder beliebigen Fachrichtung aufgenommen werden. Die zuvor an der FOS Schweich gewählte Fachrichtung schränkt die Studienrichtung nicht ein. Grundsätzlich eröffnet ein Abschluss an der FOS Schweich folgende Perspektiven:

  • Übergang in eine qualifizierte Berufsausbildung
  • Studium an einer Fachhochschule
  • Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an der Berufsoberschule II (ohne Kenntnisse in der 2. Fremdsprache)
  • Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule II (mit Kenntnissen in der 2. Fremdsprache)


Kann die Dauer einer Berufsausbildung im Anschluss an die Fachoberschule verkürzt werden?
Der FOS-Abschluss kann auf die duale Berufsausbildungsdauer angerechnet werden, wenn die Leistungen dies ermöglichen und der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

Wird die in Rheinland-Pfalz erworbene Fachhochschulreife in allen Bundesländern anerkannt?
Ja.

Kann man mit dem „Fachabi“ an der Fachhochschule alle Fachrichtungen studieren?
Ja.

Welche Ausbildungen können SchülerInnen insbesondere mit dem Fachabitur machen?

  • Ausbildungen in öffentlichen Verwaltungen:
    Verwaltung, Verfassungsschutz, Polizei, Zoll. Diese Berufe stehen im Beamtenverhältnis.
  • Auch die nicht-technische Laufbahn des gehobenen Dienstes steht Schulabgängern mit Fachabitur zur Verfügung.

Sie haben weitere Fragen zur FOS?
Dann wenden Sie sich gerne an:
 

FOS@saz-schweich.de